Arbeitssicherheit
 
 

Arbeitsschutz ist ohne Weiterbildung und Personalentwicklung nicht denkbar!

Seit 10 Jahren befindet sich der Arbeitsschutz in einem Wandlungsprozess. Den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragend (Technisierung, Globalisierung, Demografie, Ar-beitsflexibilisierung etc), sind die Berufsgenossenschaften aufgefordert sich auf maximal 9 zu reduzieren. Unfallverhütungsvorschriften sind auf ein vertretbares Maß außer Kraft zu setzen und durch eine flexibilisierte staatliche Gesetzgebung zu ersetzen. Staatliche Aufsicht und Berufsgenossenschaft sollen enger zusammenarbeiten und eine doppelte Überwachung vermeiden. Befähigung geht vor Belehrung und der Eigenverantwortung der Arbeitgeber wird mehr Raum gegeben1.

Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit wurde mit dem Schwerpunkt auf Handlungsorientierung neu konzipiert und die letzten vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für FASIs sind aufgehoben. Beratung bekommt eine neue Rahmung. Sie soll bedarfsorientiert und systematisch an den betrieblichen Geschäftsprozessen ausgerichtet erfolgen. Individuelle Arbeitsschutz - Managementsysteme - auch für kleine Unternehmen -, die sich in übergreifende Managementsysteme integrieren lassen, sind zukunftsweisend.

Die neue Blickrichtung erfordert umfangreiche Kompetenzen von den beratenden FASIs. Sie müssen mehr denn je über soziale, methodische und pädagogische Kompetenzen verfügen, um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Es geht nicht mehr um "ich weiß was, was Du nicht weißt"; es geht darum andere zu befähigen! Ruhe sanft alte FASI ...

Mit Blick auf den Arbeitsschutz müssen sie nun Beiträge leisten, wenn es z. B. darum geht, Arbeit und Lernen enger miteinander zu verzahnen, die Befähigung von Geringqualifizierten zu fördern oder die Geschäftsprozesse um Arbeitsschutzerfordernisse zu ergänzen.

Im Kern kommt es nicht mehr nur darauf an, dass man Vorschriften kennt, sondern darauf, dass Schutzziele "begriffen" werden. Für dieses Begreifen ist eine kontinuierliche Personal-entwicklung erforderlich, die Maßnahmen der Weiterbildung einschließt ...

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1Aktuell gibt es in Fachkreisen weiterführend eine Diskussion, ob das Arbeitssicherheitsgesetz noch benötigt wird. Welche Folgen hätte es auf die Verpflichtung einer FASI-Bestellung zu verzichten? Wäre der Arbeits- und Gesundheitsschutz der unternehmerischen Willkür ausgesetzt oder würde er, wie in den übrigen Ländern der EU, gar besser umgesetzt werden? Weiter steht zur Diskussion, ob die beratende FASI sich zu einem Saftey and Health Manager wandeln sollte, mit entsprechender Verantwortungsübernahme für die Arbeitsergebnisse.