Arbeitsschutz ist ohne Weiterbildung und Personalentwicklung
nicht denkbar!
Seit 10 Jahren befindet sich der Arbeitsschutz in einem
Wandlungsprozess. Den wirtschaftlichen Erfordernissen Rechnung tragend
(Technisierung, Globalisierung, Demografie, Ar-beitsflexibilisierung
etc), sind die Berufsgenossenschaften aufgefordert sich auf maximal
9 zu reduzieren. Unfallverhütungsvorschriften sind auf ein
vertretbares Maß außer Kraft zu setzen und durch eine
flexibilisierte staatliche Gesetzgebung zu ersetzen. Staatliche
Aufsicht und Berufsgenossenschaft sollen enger zusammenarbeiten
und eine doppelte Überwachung vermeiden. Befähigung geht
vor Belehrung und der Eigenverantwortung der Arbeitgeber wird mehr
Raum gegeben1.
Die Ausbildung der Fachkräfte für Arbeitssicherheit
wurde mit dem Schwerpunkt auf Handlungsorientierung neu konzipiert
und die letzten vorgeschriebenen Mindesteinsatzzeiten für FASIs
sind aufgehoben. Beratung bekommt eine neue Rahmung. Sie soll bedarfsorientiert
und systematisch an den betrieblichen Geschäftsprozessen ausgerichtet
erfolgen. Individuelle Arbeitsschutz - Managementsysteme
- auch für kleine Unternehmen -, die sich in übergreifende
Managementsysteme integrieren lassen, sind zukunftsweisend.
Die neue Blickrichtung erfordert umfangreiche Kompetenzen
von den beratenden FASIs. Sie müssen mehr denn je über
soziale, methodische und pädagogische Kompetenzen verfügen,
um ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Es geht nicht mehr um "ich
weiß was, was Du nicht weißt"; es geht darum andere
zu befähigen! Ruhe sanft alte FASI ...

Mit Blick auf den Arbeitsschutz müssen sie nun
Beiträge leisten, wenn es z. B. darum geht, Arbeit und Lernen
enger miteinander zu verzahnen, die Befähigung von Geringqualifizierten
zu fördern oder die Geschäftsprozesse um Arbeitsschutzerfordernisse
zu ergänzen.
Im Kern kommt es nicht mehr nur darauf an, dass man
Vorschriften kennt, sondern darauf, dass Schutzziele "begriffen"
werden. Für dieses Begreifen ist eine kontinuierliche Personal-entwicklung
erforderlich, die Maßnahmen der Weiterbildung einschließt
...
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1Aktuell
gibt es in Fachkreisen weiterführend eine Diskussion, ob das
Arbeitssicherheitsgesetz noch benötigt wird. Welche Folgen
hätte es auf die Verpflichtung einer FASI-Bestellung zu verzichten?
Wäre der Arbeits- und Gesundheitsschutz der unternehmerischen
Willkür ausgesetzt oder würde er, wie in den übrigen
Ländern der EU, gar besser umgesetzt werden? Weiter steht zur
Diskussion, ob die beratende FASI sich zu einem Saftey and Health
Manager wandeln sollte, mit entsprechender Verantwortungsübernahme
für die Arbeitsergebnisse.
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